Erklärung
In diesem Verzeichnis sammelst du alle Tätigkeiten, bei denen du personenbezogene Daten verarbeitest. Hast du ein Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern und die Verarbeitung der personenbezogenen Daten stellt kein Risiko für die Rechte und Freiheit der Betroffenen dar, du keine besonderen Daten (wie z.B. Gesundheitsdaten) verarbeitest oder die Verarbeitung nur gelegentlich erfolgt, sehen die Chancen gut, dass du kein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten führen musst.
Wie das ganze beispielhaft für einen Online-Shop aussehen kann, hat die Aufsichtsbehörde Bayern zur Verfügung (Übersicht) gestellt. Der Direktlink zum PDF.