Erklärung
Das Schrems Urteil II bezieht sich auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH) vom 16. Juli 2020, dass das Privacy Shield für ungültig erklärt hat. Der im Jahre 2016 beschlossene Angemessenheitsbeschluss wurde für nichtig erklärt. Die Übermittlung der Daten in die USA ist als nicht mehr sicher eingestuft.
In diesem Rechtsstreit ging es um die Übermittlung der personenbezogenen Daten von Max Schrems als Privatperson durch Facebook Irland zum Mutterkonzern von Facebook in die USA.
Folgende Argumente führten zu diesem Urteil:
- Es kann aufgrund der Zugriffsmöglichkeiten durch US-Geheimdienstes auf personenbezogenen Daten kein europäisches Datenschutzniveau eingehalten werden.
- Die Betroffenen (hier: Max Schrems) haben weniger Rechte als in der DSGVO vorgesehen.
- Fehlende unabhängige Person, die bei Missachten der Datenschutzverstöße eingreifen könnte.